In der Vorschrift wird verlangt, dass Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind und regelmäßig geprüft werden müssen. Der Unternehmer ist dabei verantwortlich für die Bereitstellung und die Gewährleistung der sicheren Benutzung aller Arbeitsmittel im Betrieb. Arbeitsmittel sind u.a. Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen.
Die Prüfungen sind in regelmäßigen Abständen, meist jährlich, durchzuführen. Eine Dokumentation der Prüfungen muss schriftlich erfolgen.
Wir beraten Sie umfassend, welche Arbeitsmittel geprüft werden müssen und führen diese direkt bei Ihnen durch. Wir prüfen Feuerlöscher, Leitern und Tritte, Regale, Stetigförderer und elektrische Betriebsmittel.