Allgemein gilt für Gefahrstoffe:
Vermeiden, Eindämmen, Schützen. Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Schutzes für Arbeitnehmer und Umwelt ist die Gefahrstoffverordnung. Bei Gefahrstoffen besteht Prüfungspflicht (das heißt, handelt es sich überhaupt um einen Gefahrstoff?) und Kennzeichnungspflicht. Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder Stoffgemisches wird durch Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) angegeben. Durch falsche Anwendung können Gefahrstoffe in den Körper gelangen und dadurch schwere Gesundheitsschäden hervorrufen.
Für Mitarbeiter, die in Berührung mit Gefahrstoffen kommen, besteht deshalb ein hohes Gesundheits- und Unfallrisiko. Daher müssen diese Mitarbeiter speziell und kontinuierlich unterwiesen werden. Je nach Gefahrstoff ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung der Mitarbeiter Pflicht. Eventuell lassen sich gefährdete Arbeitsbereiche abtrennen und/oder spezielle Filter in den Absauganlagen verwenden. Wenn das nicht reicht, muss den Mitarbeitern kostenlos eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.
Umweltgefährlich sind Gefahrstoffe dann, wenn sie Wasser, Boden, Luft, Klima, Pflanzen oder Mikroorganismen verändern können, so dass dadurch sofort oder später Umweltschäden entstehen.