… entscheiden über den Erhalt der Arbeitskraft der Beschäftigten im Betrieb
Schulungen (offen oder Inhouse) werden auf Ihren Wunsch auch Samstags/Sonntags und in den Abendstunden durchgeführt!
Zum 1. Juli 1998 erfolgte die Umsetzung der europäischen Baustellenrichtline in deutsches Recht durch das Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellV). Betroffen von dieser Verordnung sind Bauherren, Bauunternehmer und Architekten. Bei dieser hochbrisanten Thematik möchte Sie das Ingenieurbüro Friedrich unterstützen und Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite stehen.
Für die Beratung entsprechend der Baustellenverordnung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Seit 1993 gibt es die Maschinenrichtlinie in Europa und immer noch haben viele Hersteller Probleme mit der richtigen Anwendung. Wir helfen Ihnen, die Maschinenrichtlinie auf Ihre Anlagen und Maschinen richtig anzuwenden und bringen Vorschläge zur richtigen Umsetzung von der Konstruktion bis hin zur optimalen und rechtssicheren Vermarktung in Europa.
Störungen in Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, zu verhindern, ist das Ziel der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. Die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, sollen für Mensch und Umwelt begrenzt werden.
Bei der Planung einer neuen Anlage untersuchen wir, inwieweit die identifizierten Gefahren vermieden oder zumindest vermindert werden können. Zur Beherrschung der verbleibenden Risiken müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
Wir unterscheiden Primär- und Sekundärmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt auf primären Sicherheitsmaßnahmen. Sie verhindern, dass eine Störung im Betriebsablauf weitergehende Folgen wie etwa das Freisetzen von Substanzen nach sich zieht. Zu diesem Zweck werden z. B. Vorrichtungen zur automatischen Abschaltung der Anlage installiert.
Sekundäre Sicherheitsmaßnahmen ergänzen dieses Sicherheitskonzept. Sie sollen die Auswirkungen möglicher Störungen auf ein beherrschbares Maß beschränken. Hierzu zählen Schutzwände, Auffangsysteme und Feuerwehrmaßnahmen.